Kostenloses eBook “Internetrecht”

„Professor Dr. Thomas Hoeren ist geschäftsführender Direktor des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht an der Universität Münster. Seit 1996 gehört er als Richter dem 20. Zivilsenat des OLG Düsseldorf an. Dieser Senat ist unter anderem auch für das Wettbewerbsrecht zuständig.“ (Quelle: shopbetreiber-blog)

Umfangreiche Neuerungen

Alle Fußnoten wurden überprüft, ergänzt und um aktuelle Belege erweitert. Die Literaturhinweise wurden aktualisiert. Neu sind Themen wie Social Media, aktuelle Rechtsprechung zur Haftung, Änderungen beim internationalen Gerichtsstand und vieles mehr.

Insgesamt wurden mehr als 300 neue Urteile in das Skript eingearbeitet. Außerdem wurden manche Kapitel komplett neu geschrieben.

Das kostenlose Skript “Internetrecht” (ca. 580 Seiten, 4,3 MB) ist mittlerweile ein absolutes Standardwerk.

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Das Internetrecht (auch: Online-Recht) befasst sich mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets. Es ist kein eigenständiges Rechtsgebiet, sondern eine Schnittstelle zwischen allen Rechtsgebieten im Internet-Bereich. Wird der Begriff weiter erläutert, wird er manchmal als Teilgebiet des Medienrechts betrachtet.

Nach anderen Definitionen werden inhaltsbezogene Parteien durch das Mediengesetz und technische Parteien durch das Telekommunikationsgesetz geregelt, und beide bilden zusammen das Internetgesetz. Im Vergleich zu anderen reiferen Rechtsgebieten weist das Internetrecht mehrere Besonderheiten auf.

Einerseits handelt es sich, wie bereits erwähnt, nicht um ein homogenes Rechtsgebiet, sondern setzt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Rechtsgebiete zusammen.

Das in den 1990er Jahren entstandene Internetrecht stellte Rechtsprechung und Gesetzgeber vor größere Schwierigkeiten als die meisten anderen Bereiche, insbesondere aufgrund der Geschwindigkeit und Dynamik der Medienkonvergenz. Obwohl in der Literatur und in der Rechtsprechung der 1980er Jahre viele Fragen im Zusammenhang mit nationalen Verträgen mit Bildschirmtext erörtert wurden, sind im Internet viele neue Fragen aufgetaucht. Dies liegt zum einen daran, dass im Vergleich zu den frühen Bildschirmtextzitaten im Internet keine klare Trennung mehr zwischen Dienstleistern und Nutzern mehr besteht, sondern viele Einzelpersonen auch als Dienstleister agieren und eigene Websites erstellen können. Der dezentrale und internationale Charakter des Internets erschwert auch die Benennung eines bestimmten Verantwortlichen – da es keine zentrale Behörde gibt, kann nirgendwo die Anwendung bestimmter Regeln verlangt werden.