Was du über das Double Opt-in Verfahren wissen musst

Bei der Generierung neuer Adressen musst du das Double Opt-in Verfahren (DOI) nutzen. Dies bedeutet dass sich ein Interessent für deinen Newsletter über ein Formular auf der Webseite  anmeldet. Im Anschluss wird eine E-Mail an die hinterlegte E-Mail Adresse mit einem Bestätigungslink zur Verifizierung gesendet. Diesen muss der Empfänger aktiv anklicken. Erst dann ist dieser für den Newsletter angemeldet und darf werblich beschickt werden.

Dadurch wird verhindert das Dritte die Mail des Nutzers eintragen. Das DOI Verfahren habe in der Regel alle E-Mail Tools mit an Bord. Schau am besten einmal bei deinem E-Mail Tool nach bzw. bedenke diese Funktion bei der Auswahl eines Anbieters.

Verliere ich mit dem Double opt-in Verfahren Anmeldungen?

Allerdings verlierst du durch das DOI Verfahren zwischen 15% – 35% aller Anmeldungen für den Newsletter. Wie du diese Quote senken kannst und Anreize schaffen kannst, erkläre ich dir in einem separaten Artikel. Rechtlich unklar aber mit einem geringen Risiko wäre eine zusätzliche Erinnerung nach einer bestimmten Zeit sofern der Bestätigungslink nicht geklickt wurde. Allerdings sollte diese Mail ebenfalls nur einen kurzen Erklärungstext und den Bestätigungslink enthalten.

Was muss in Deutschland beachtet werden?

Eine Besonderheit in Deutschland sind die hohen Anforderungen an die Nachweisbarkeit des Opt-ins. Diese sind im Wettbewerbsrecht im § 7 UWG geregelt. Es gibt allerdings Ausnahmen für Bestandskunden. Du musst auch im Streitfall beweisen können, dass dieser Empfänger mit der Mail-Adresse zu einem bestimmten Datum und Uhrzeit diesen Bestätigungslink geklickt hat. Daher speichere neben dem Zeitpunkt auch die die IP-Adresse des Nutzers in der Datenbank. Auch für den B2B, also geschäftlichen Kontakten, ist eine Einwilligung Voraussetzung für den werblichen Ansatz.  Dies geht aber an der Realität vorbei und sollte daher rechtlich beurteilt werden im Einzelfall. Hier würde ich stärker in das Risiko einer Abmahnung gehen.

Alles was der Vertragserfüllung dient, ist rechtlich in Ordnung. Dies trifft auf die Transaktionsmails wie eine Bestell- oder Zahlungseingangsbestätigung. Hier musst du aber drauf achten dass diese auch lediglich informellen Charakter haben und keine Produkte oder andere werbliche Aussagen enthalten. Dies würde übrigens auch einen Anruf zum gleichen Zweck abdecken. Alles was darüber hinausgeht, wäre dann wieder unzulässige Werbung.

Wenn aber ein Geschäftsmodell die Zusendung von E-Mails als Kernleistung oder Teil des Produkts oder Service vorsieht, ist eine Einwilligung nicht unbedingt nötig. Dies muss aber im rechtlichen Sinne einzeln betrachtet werden. Hierfür müsstest du aber auch vorher eine inhaltliche Beschreibung transparent für den Empfänger auf der Webseite haben.

Für Bestandskunden benötigst du in der Regel keine Einwilligung. Hierfür müssen aber einige Anforderungen erfüllt sein. Der Kunde hat bereits ein Produkt oder eine Dienstleistung bei dir gekauft. Und dies muss eine entgeltliche Leistung sein. Beim Erwerb eines Produkts oder eines Services als kostenlose Testphase (Trials) müsste dies aufgrund der Wertigkeit ebenfalls vertretbar sein.

Eine weitere Anforderung ist, dass nur ähnliche Waren oder Dienstleistungen beworben werden dürfen. Hier scheiden sich allerdings die Geister was als ähnlich gilt. Die „Nützlichkeit“ für den Nutzer ist wichtig. Erst bei einem breiten Produktportfolio sollte man dies eventuell noch einmal rechtlich beurteilen lassen.

Erfahre wie du mit Leads neue Anmeldungen generierst. Einen guten übersichtlichen Leitfaden für den Datenschutz in Verbindung mit Mails findest du hier.